Die richtigen Versicherungen für Parttimepreneure
Wir zeigen dir, welche Versicherungen für dich als Parttimepreneur obligatorisch und welche fakultativ sind. Hier findest du die wichtigsten Tipps und was du beachten musst.
Die passenden Versicherungen als Parttimepreneur
Als Parttimepreneur gründest du zwar dein eigenes Unternehmen, bist dabei aber gleichzeitig als Arbeitnehmer/in bei einer Firma angestellt. Du bist also beispielsweise 40 Prozent Selbstständige/r und 60 Prozent Arbeitnehmer/in. Wenn du eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder Aktiengesellschaft) gründest, giltst du auch in deinem eigenen Unternehmen als Angestellte/r.
Als Parttimepreneur ist es wichtig, bei den Personenversicherungen zu checken, wie du bereits durch deinen Arbeitgeber versichert bist und abzugleichen, was es zu ergänzen gilt.
Obligatorische Versicherungen für Parttimepreneure
Betriebsversicherungen
Bei den Betriebsversicherungen ist grundsätzlich kein gesetzliches Obligatorium gegeben. Es gibt allerdings unterschiedliche Besonderheiten, welche sehr spezifisch ausgelegt sind. So können beispielsweise bei Finanzdienstleistungen die FINMA Auflagen wichtig sein. Kläre deshalb ab, ob es obligatorische Betriebsversicherungen gibt, die du in deinem Geschäft absichern musst.
Personenversicherungen
Wenn du bei einer Firma angestellt bist, bist du hier bereits durch die folgenden obligatorischen Personenversicherungen abgesichert. Dabei musst du beachten, dass sich das Einkommen, welches du dir selbst ausbezahlst und welches du von deinem Arbeitgeber bekommst, kumuliert. So ergänzen sich die obligatorischen Personenversicherungen durch das kumulative Einkommen. Bei dir als Parttimepreneur ist es nun wichtig, aufzudecken, wo noch Lücken bestehen. Dabei ist es völlig individuell und hängt von deiner Lebenssituation ab, welche Lücken bei dir geschlossen werden müssen.
ACHTUNG: Wenn du weitere Mitarbeitende in deinem eigenen Unternehmen einstellst, darfst du auf keinen Fall vergessen, auch diese zu versichern!
Die entsprechenden Versicherungsprämien sind von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, wie beispielsweise durch Unterschiede in der Branche, dem Alter, dem Umsatz und den Lohnhöhen. Es gibt also keine pauschalen Prämiensätze.
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind oder arbeiten, sind obligatorisch in der AHV versichert.
Die AHV deckt den Wegfall des Erwerbseinkommens durch Alter oder Tod zum Existenzgrundbedarf. Sie erbringt Leistungen im Alter sowie an die Hinterlassenen, wobei die Höhe vom bisherigen Einkommen und der Beitragsdauer abhängt.
Invalidenversicherung (IV)
Die Invalidenversicherung (IV) ist schweizweit obligatorisch. Du musst somit IV-versichert sein.
Ziel der IV ist es, dass Invalide ihre Existenzgrundlage selbst sichern können. Falls dies jedoch nicht möglich ist, richtet die IV eine (Teil-)Rente aus.
Erwerbsersatzordnung (EO)
Die Versicherung ist für alle Personen obligatorisch, die in der Schweiz wohnhaft sind oder arbeiten.
Die EO deckt einen Teil des Lohnausfalles bei Militärdienst, Zivildienst, Zivilschutz, Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung) und Vaterschaft (Vaterschaftsurlaub).
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Alle Arbeitnehmer/innen sind bei der ALV versicherungspflichtig. Du als Angestellter bei deiner eigenen Kapitalgesellschaft bist somit obligatorisch arbeitslosenversichert.
Die Arbeitslosenversicherung bezahlt bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, wetterbedingten Arbeitsausfällen und Wiedereingliederungsmassnahmen.
Unfallversicherung (UVG)
Die Unfallversicherung ist für jeden Angestellten obligatorisch. Als Parttimepreneur bist du in der eigenen Kapitalgesellschaft angestellt und somit obligatorisch der UVG unterstellt.
Die obligatorische Unfallversicherung deckt hierbei die Heilungskosten aus Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie die Taggelder und Renten ab.
Achtung: Beachte, dass Angestellte, deren Arbeitszeit weniger als 8 Stunden pro Woche beträgt, nicht im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung gegen Nichtberufsunfälle versichert sind.
Berufliche Vorsorge (BVG)
Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer ab einem Einkommen von CHF 21'510 BVG-versichert. Diese Versicherung ist obligatorisch bei Antritt des Arbeitsverhältnisses und frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahrs.
Je nachdem wie viel Lohn du dir also selbst auszahlst und wie viel du von deinem Arbeitgeber erhältst, bist du obligatorisch BVG-versichert.
ACHTUNG: Beachte, dass Selbstständigerwerbende nicht obligatorisch BVG-, UVG- sowie ALV-versichert sind. Falls du also eine Personengesellschaft (z.B. eine Einzelfirma und Kollektivgesellschaft) gegründet hast, bist du nicht obligatorisch mit der beruflichen Vorsorge, der Unfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung versichert.
Freiwillige individuelle Personen-Versicherungen für Parttimepreneure
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, mit denen du dich freiwillig weiter absichern kannst. Dazu zählen bspw. Unfall- und Krankentaggelder sowie eine höhere Absicherung über die 3. Säule bei fehlendem BVG. Falls du weitere Fragen hierzu hast oder dir nicht sicher bist, was in deinem Fall wirklich notwendig ist, kannst du dich gerne an die AXA-Spezialisten wenden.
Fakultative Versicherungen für Parttimepreneure
Je nachdem welcher Tätigkeit deine Firma nachgeht und in welcher Branche du dich befindest, sind entsprechende fakultative Versicherungen wichtig. Hierbei musst du beachten, dass bei jedem Unternehmen andere freiwilligen Versicherungen empfehlenswert sind.
Frage dich deshalb zuerst, welche Risiken in deiner Firma überhaupt entstehen könnten und wie hoch der entsprechende Schaden ausfallen würde. Überlege dir dann, welche Versicherungen du zusätzlich zu den obligatorischen Versicherungen brauchst. Wir empfehlen, dir hierbei professionelle Hilfe zu holen und dich beraten zu lassen, sodass nichts vergessen geht.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert die Haftpflichtrisiken ab, welche aufgrund von betrieblichen Aktivitäten entstehen. Das bedeutet, dass Personen- und Sachschäden, die durch dein Unternehmen einem Dritten zugefügt werden, gedeckt sind.
Berufshaftpflichtversicherung
Du solltest dich mit der Berufshaftpflichtversicherung absichern, wenn in deinem Unternehmen eine Berufsgruppe arbeitet, in der aufgrund der Ausübung des Berufs Haftpflichtansprüche entstehen können. Zum Beispiel zählen Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Treuhänder und Architekten zu diesen Berufsgruppen. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Sachversicherungen
Gebäudeversicherung: Gebäudeversicherungen versichern unbewegliche Sachen. Wenn du eine Liegenschaft kaufst oder besitzt, sind durch die obligatorische Gebäudefeuerversicherung lediglich Elementar- und Feuerschäden gedeckt. Wenn bei deiner Firma weitere Risiken bestehen, kannst Du hier weiter Schäden dazu versichern.
Versicherung der Fahrhabe: Die Versicherung der Fahrhabe beinhaltet bewegliche Sachen, die du entweder als Mieter/in oder Besitzer/in in ein Gebäude stellst. Schäden an Mobiliar und Einrichtung sind also versichert.
Unternehmer-Rechtsschutz
Im Geschäftsleben kann es schnell zu rechtlichen Streitigkeiten kommen. Daraus können hohe Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Mit einer Unternehmer-Rechtsschutz-Versicherung kannst du dich finanziell gegen derartige Schäden absichern.
Cyberversicherung
Es ist wichtig, sich gegen Cyberrisiken wie Hacking und Datenverlust und der damit verbunden Haftung abzusichern. Jedes Unternehmen kann hierbei gefährdet sein, da Geschäftsprozesse zunehmend digitalisiert sind. Wir empfehlen dir deshalb, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen, welche dich vor den finanziellen Folgen von etwaigen Attacken schützt.
Transportversicherung
Dein Geschäftsmodell ist auf den Transport von Waren angewiesen? Dabei entstehen Gefahren und Risiken, die nicht in deiner Hand liegen. Du übergibst die Verantwortung für deine Waren während dem Transport an einen Dritten. Mit einer Transportversicherung kannst du dich gegen solche Risiken finanziell absichern.
Technische Versicherung
Mit einer technischen Versicherung kannst du technische Geräte und Maschinen (wie z.B. Druckereimaschinen, Bearbeitungsmaschinen, Computer-Hardware, Film- und Fotogeräte) absichern. Dabei sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen gedeckt.
Persönliche Beratung
Die AXA-Spezialisten sind für dich da!
Du hast weitere Fragen zu Versicherungen für dein eigenes Dadpreneur-Business? Kein Problem! Melde dich einfach telefonisch oder per Mail bei den Experten der AXA. Sie helfen dir bei allen Fragen rund um die Versicherung und gehen auf deine individuellen Bedürfnisse ein!
KMU-Spezialist
Heiko van Husen
heiko.vanhusen@axa.ch
079 551 33 72
KMU-Spezialist
Maik Rufener
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